AGB
Stand: Oktober 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge von Christian Gemmerich Autohandel, Wiesbadener Landstraße 16, 65203 Wiesbaden-Amöneburg (nachfolgend „Verkäufer“).
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Kaufverträge über gebrauchte Kraftfahrzeuge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die überwiegend zu privaten Zwecken kauft (§ 13 BGB), „Unternehmer“ ist, wer in gewerblicher oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn der Verkäufer ihnen schriftlich zustimmt.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
Die Fahrzeugangebote auf der Webseite sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot dar. Ein Kaufvertrag kommt erst mit der beiderseitigen Unterzeichnung eines schriftlichen Kaufvertrags (in der Regel vor Ort) zustande. Ein Vertragsschluss über die Webseite, per E-Mail oder WhatsApp findet nicht statt. Zwischenverkauf bleibt bis zur Unterzeichnung vorbehalten.
§ 3 Preise
Die angegebenen Preise sind Endpreise. Bei Fahrzeugen, die der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegen, wird die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen. Ist die Mehrwertsteuer ausweisbar, wird dies beim Fahrzeug angegeben. Überführungs-, Zulassungs- und sonstige Nebenkosten sind nicht enthalten, sofern nicht anders vereinbart.
§ 4 Zahlung und Übergabe
Der Kaufpreis ist spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs und der Fahrzeugpapiere vollständig zu zahlen, per Überweisung (Zahlungseingang vor Übergabe) oder nach Vereinbarung. Der Käufer holt das Fahrzeug am Geschäftssitz des Verkäufers ab, sofern nicht anders vereinbart. Kommt der Käufer mit der Abnahme länger als 14 Tage nach Bereitstellungsanzeige in Verzug, kann der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird erst nach vollständiger Zahlung übergeben.
§ 6 Sachmängelhaftung
(1) Verbraucher: Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt ein Jahr ab Übergabe des Fahrzeugs. Diese Verkürzung wird im Kaufvertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart (§ 476 Abs. 2 BGB).
(2) Unternehmer: Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft.
(3) Die Verkürzung und der Ausschluss gelten nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Schäden aus grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Übernahme einer Garantie. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
(4) Vereinbarte Beschaffenheiten ergeben sich ausschließlich aus dem schriftlichen Kaufvertrag. Angaben auf der Webseite sind keine Beschaffenheitsgarantie. Übliche Verschleiß- und Gebrauchsspuren, die dem Alter und der Laufleistung entsprechen, stellen keinen Mangel dar.
§ 7 Haftung
Im Übrigen haftet der Verkäufer unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. § 6 Abs. 3 bleibt unberührt.
§ 8 Inzahlungnahme
Die Inzahlungnahme eines Gebrauchtfahrzeugs bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Der Käufer versichert, dass das in Zahlung gegebene Fahrzeug sein Eigentum ist und keine verschwiegenen Mängel oder Unfallschäden aufweist.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Wiesbaden. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.